Unsere Zertifizierungen

Regelmäßig unterzieht sich die Lippstädter Transportbeton GmbH & Co. KG den Überprüfungen der bauaufsichtlich anerkannten Überwachungsstelle KIWA Zemlabor GmbH. Die Zertifikate bestätigen, dass die Produktionsanlagen sowie der dort hergestellte Beton den Anforderungen der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW) vom 15.Juni 2021 Kapitel C2“ entspricht.

Die Zertifikate entsprechen der Europäischen Norm und qualifizieren uns in folgenden Bereichen:

KIWA Zemlabor GmbH bestätigt, dass das Bauprodukt der Firma Lippstädter Transportbeton GmbH & CO. KG nach den Ergebnissen der werkseigenen Produktionskontrolle und der von der bauaufsichtlich anerkannten Überwachungsstelle KIWA Zemlabor GmbH durchgeführten Fremdüberwachung den Bestimmungen der in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten technischen Regel nach DIN EN 206-1 und 1045-2 entspricht.

 

KIWA Zemlabor GmbH bestätigt, dass das Bauprodukt der Firma LTB GmbH & Co. KG nach den Ergebnissen der werkseigenen Produktionskontrolle und der von der bauaufsichtlich anerkannten Überwachungsstelle KIWA Zemlabor GmbH durchgeführten Fremdüberwachung den Bestimmungen der in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten technischen Regel nach DIN EN 206-1 und 1045-2 und der DAfSTb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Teil 2 entspricht.

Für alle Werke haben wir die entsprechenden Zertifikate zu Download bereitgestellt.

  • Übereinstimmungszertifikat Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung
    (Beton gem. DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
  • Übereinstimmungszertifikat Beton als Abdichtungsmittel für Auffangräume und Flächen
    (DAfStB- Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Übereinstimmungszertifikat Beton als Abdichtungsmittel in Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gärsubstraten und Gärresten aus landwirtschaftlicher Herkunft sowie Jauche, Gülle und Silagesickersäften
    (DIN 11622-2 )
  • Übereinstimmungszertifikat Beton für Fahrsilos (einschließlich zugehöriger Abfüllplätze) in Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gärsubstraten und Gärresten aus landwirtschaftlicher Herkunft sowie Jauche, Gülle und Silagesickersäften
    (DIN 11622-5 )
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